NOTAR DR. PETER BECKER LL.M., M.B.A.
Mediator (CVM)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Stiftungsberater (FSU Jena)

- Geboren 1979
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und der Universität Cambridge (Emmanuel College)/U.K.
- Erstes Juristisches Staatsexamen
- Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg
- Wahlstation bei der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel/Belgien
- Ausbildung zum Mediator (CVM), Schwerpunkt Wirtschaftsmediation
- Teilzeittätigkeit bei White & Case LLP in München im Arbeitsrecht
- Zweites Juristisches Staatsexamen
- Promotion zum Dr. jur. an der Universität Regensburg (Prof. Dr. Martin Löhnig)
- Seit 2010 zunächst Notarassessor, von 2014 bis 2017 Notar in Tauberbischofsheim
- Seit 2015 Prüfer für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer
- Seit 2016 Dozent für den Fortbildungslehrgang der Notarkammer Baden-Württemberg für Notarmitarbeiter und Notarmitarbeiterinnen zum Notarfachwirt/zur Notarfachwirtin
- November 2016 bis 31.12.2017 nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Stuttgart in Disziplinarverfahren gegen Notare
- April 2017 bis April 2022 Aus- und Fortbildungsbeauftragter der Notarkammer Baden-Württemberg, Vorsitzender der Prüfungsausschüsse für Notarfachangestellte, Notarfachassistenten und Notarfachwirte
- Seit 01.01.2018 freiberuflicher Notar in Schwäbisch Gmünd
- Seit August 2022 zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.)
- Oktober 2021 bis September 2023 Masterstudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität-Münster, Abschluss LL.M. (Steuerwissenschaften), früher "magister rerum fiscalium". Zugleich Nachweis der besonderen Kenntnisse gemäß § 9 FAO
- Seit September 2024 zertifizierter Stiftungsberater (Friedrich-Schiller-Universität Jena)
- August 2023 bis August 2025 Masterstudium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br., Abschluss: M.B.A. International Taxation. Zugleich Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse gem. § 4 FBO
Beurkundungen auch in englischer Sprache.
Bitte beachten Sie, dass ich als Notar - trotz zahlreicher Anfragen - keine steuerliche Beratung übernehme, insbesondere nicht zu einkommensteuerlichen Fragen. Vielen Dank!
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